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Veröffentlicht am 4. August 2025

Abmeldung – Rückkehr in die Schweiz

Bei einer Rückkehr in die Schweiz sind verschiedene administrative Vorkehrungen zu treffen.

Melden Sie Ihre Rückkehr in die Schweiz der Schweizer Vertretung, bei der Sie angemeldet sind. Sie können die neue Adresse über den Online-Schalter mitteilen.

Sie müssen die Abreise allenfalls auch den zuständigen ausländischen Behörden mitteilen; im Gastland können beispielsweise Zollformalitäten anfallen und in der Schweiz muss die Anmeldung am neuen Wohnort geregelt werden.

Wenn Mitglieder Ihrer Familie ausländische Staatsangehörige sind und eine Einreise- oder Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz benötigen, reichen Sie die entsprechenden Visumanträge bitte rechtzeitig bei der Vertretung im Ausland ein, bei der sie angemeldet sind.

Eine gute Vorbereitung erleichtert die Rückkehr in die Schweiz.