Militärdienstpflicht
Militärdienstpflichtige sind ab Beginn des Jahres, in dem sie das 18. Altersjahr vollenden, stellungspflichtig. Die Rekrutierung muss bis spätestens zum Ende des Jahres, in dem das 24. Altersjahr vollendet wird, absolviert werden. Alle Schweizer Männer sind militärdienstpflichtig, Frauen und Auslandschweizerinnen und -Auslandschweizer können sich freiwillig für eine militärische Dienstleistung anmelden, für Doppelbürgerinnen, Doppelbürger und Eingebürgerte gelten spezielle Regelungen. Militärdienstpflichtige Personen, welche sich für mehr als zwölf Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten wollen und sich zivilrechtlich in der Schweiz abmelden, müssen einen militärischen Auslandurlaub beantragen.
Als Auslandschweizer sind Sie in Friedenszeiten von der Rekrutierung und der Militärdienstpflicht befreit, solange Sie sich im Ausland aufhalten. Sie können sich jedoch freiwillig zum Militärdienst melden. Kehren Sie als Auslandschweizer dauerhaft in die Schweiz zurück, werden Sie Ihrem Alter entsprechend militärdienstpflichtig. Ausgenommen sind Schweizer Bürger, die ihre militärischen Pflichten im Land ihrer zweiten Staatsangehörigkeit erfüllt haben. Bilaterale Abkommen mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich sehen ein Wahlrecht für den Militärdienst vor.
Als Auslandschweizerin sind Sie von der Rekrutierung und der Militärdienstpflicht befreit und können sich jedoch freiwillig zum Militärdienst melden. Kehren Sie als Auslandschweizerin dauerhaft in der Schweiz zurück, werden Sie Ihrem Altern entsprechend nicht militärdienstpflichtig sein, sondern können sich weiterhin freiwillig zum Militärdienst melden. Ausgenommen sind Schweizer Bürgerinnen, die ihre militärischen Pflichten im Land ihrer zweiten Staatsangehörigkeit erfüllt haben.
Wenn Sie militärdienstpflichtig sind und länger als zwölf Monate ohne Unterbruch ins Ausland ziehen, müssen Sie bei Ihrem zuständigen kantonalen Kreiskommando einen Auslandurlaub beantragen.
Persönlicher militärischer Urlaub für Militärdienstpflichtige
Informationen über den militärischen Urlaub finden Sie auf der Website der Schweizer Armee.
Militäramtliche Bescheinigungen
Für militäramtliche Bescheinigungen und/oder Bescheinigungen über die Erfüllung der Militärdienstpflicht ist die Amtsstelle Personelles der Armee (Pers A) zuständig.
Schweizer Armee: Personelles der Schweizer Armee
Für Schweizer Schriftstücke, die im Ausland benötigt werden, ist häufig eine Beglaubigung (Apostille) erforderlich. Informationen finden Sie unter der Rubrik Beglaubigungen.
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: freiwillige Leistung der Rekrutenschule
Wenn Sie freiwillig die Rekrutenschule absolvieren möchten, müssen Sie unter anderem folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie haben noch keine militärische Dienst- oder Ersatzdienstleistung im anderen Heimatstaat erfüllt.
- Ihr Alter überschreitet nicht die Altersgrenze für die Rekrutierung (möglich bis zum Ende des Jahres, in welchem das 24. Altersjahr vollendet wird);
- Sie besitzen nicht auch die Staatsangehörigkeit Ihres Wohnsitzstaates im Ausland (unter Vorbehalt allfälliger bilateraler Vereinbarungen über den Militärdienst von Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern);
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse einer der schweizerischen Landessprachen;
- Sie sind nicht wegen einer schweren Straftat verurteilt worden – ein Strafregisterauszug des Wohnsitzstaates im Original und versehen mit einer entsprechenden Beglaubigung/Apostille ist zu gegebener Zeit einzureichen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Amtsstelle Personelles der Armee (Pers A). Sie ist als Personalbüro Ihre Ansprechstelle und zuständig für Ihre Anmeldung.