Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 19. Januar 2026

Vertretungsabkommen in Malaysia

Seit dem 22. September 2022 bearbeitet die österreichische Botschaft in Malaysia Anträge für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen (Schengen-Visum) zu Geschäfts- und Tourismuszwecken sowie für Besuche bei Familie/Freunden.

Gültig für Einwohner von Malaysia mit Ausnahme von:

  • Bürger von
    • Eritrea
    • Republik Irak
    • Bundesrepublik Somalia
  • Visum, für das eine Genehmigung direkt in der Schweiz ausgestellt wurde
  • Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (Visum Typ D)
  • Erwerbstätigkeit (einschliesslich Fahrer und Journalisten)
  • medizinische Zwecke
  • offizielle Zwecke, einschliesslich der Teilnahme an internationalen Konferenzen
  • Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit (ausser in Verbindung mit Art. 25 (3) des Visakodexes) 25 (3) des Visakodexes)

In diesen Fällen müssen Personen mit Wohnsitz in Malaysia ein Schengen-Visum beim Regionalen Konsularzentrum Bangkok beantragen und dasselbe Verfahren wie Antragsteller mit Wohnsitz in Thailand befolgen.

Für Informationen über das Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an:

Österreichische Botschaft in Kuala Lumpur

Wisma Goldhill
Suite 10.1-2, Level 10
67, Jalan Raja Chulan
50200 Kuala Lumpur

Tel.: +60 3 20 300 400
Fax: +60 3 23 817 168