Vertretungsabkommen in Malaysia
Seit dem 22. September 2022 bearbeitet die österreichische Botschaft in Malaysia Anträge für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen (Schengen-Visum) zu Geschäfts- und Tourismuszwecken sowie für Besuche bei Familie/Freunden.
Gültig für Einwohner von Malaysia mit Ausnahme von:
- Bürger von
- Eritrea
- Republik Irak
- Bundesrepublik Somalia
- Visum, für das eine Genehmigung direkt in der Schweiz ausgestellt wurde
- Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (Visum Typ D)
- Erwerbstätigkeit (einschliesslich Fahrer und Journalisten)
- medizinische Zwecke
- offizielle Zwecke, einschliesslich der Teilnahme an internationalen Konferenzen
- Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit (ausser in Verbindung mit Art. 25 (3) des Visakodexes) 25 (3) des Visakodexes)
In diesen Fällen müssen Personen mit Wohnsitz in Malaysia ein Schengen-Visum beim Regionalen Konsularzentrum Bangkok beantragen und dasselbe Verfahren wie Antragsteller mit Wohnsitz in Thailand befolgen.
Für Informationen über das Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an:
Österreichische Botschaft in Kuala Lumpur
Wisma Goldhill
Suite 10.1-2, Level 10
67, Jalan Raja Chulan
50200 Kuala Lumpur
Tel.: +60 3 20 300 400
Fax: +60 3 23 817 168